Unsere Themen heute:

  • Ausreichende, gut ausgebildete Beschäftigte entscheiden über den Geschäftserfolg
  • Freie Fahrt für freie Beschäftigte
  • Elternzeit ist kein Grund für Herabstufung!
  • Kinderbetreuung garantiert nicht günstige Arbeitszeiten
  • Bares bleibt beliebt
  • Mitglieder-Vorteile
Sehr geehrte Newsletter-Leserinnen und -Leser,

neuerlich gibt es Belege, dass die deutschen Banken zwar im Zuge der Zinswende beflügelt werden - aber dennoch deutlich hinter ihren europäischen Wettbewerberinnen zurückliegen, erst recht hinter der US-Konkurrenz. So weit, so bekannt. Doch nun sagt selbst die Unternehmens-Beratung den hiesigen Vorstandschefs: Investiert endlich mehr in euer Personal, um Anschluss zu finden! Das heißt zum Beispiel, allen Beschäftigten (jungen und älteren) frühzeitig die passenden Weiterbildungen und Schulungen zu ermöglichen, damit sie sich optimal entfalten können: https://www.dbv-gewerkschaft.de/mckinsey-deutsche-banken-trotz-besserer-geschaefte-hinter-auslandskonkurrenz/

Alle unsere aktuellen Nachrichten lesen Sie wie immer hier kompakt: https://www.dbv-gewerkschaft.de/themen/aktuelles/

Manche Vorgesetzte könnten versucht sein, Mitarbeitern mit längerem Pendelweg oder mit häufigen Dienstfahrten einen Pkw als Fortbewegungsmittel im Beruf vorzuschreiben - damit sie "schneller da sind". Oder sie legen im Sinne des Umweltschutzes nahe, dass so viele wie möglich Angestellte mit dem Fahrrad zur Arbeit kommen. Aber: Dies ist bleibt in den allermeisten Fällen die alleinige Entscheidung der Mitarbeiter: https://www.dbv-gewerkschaft.de/bahn-auto-rad-darf-mein-chef-bestimmen-wie-ich-zur-arbeit-komme/

Die Elternzeit ist für die Mütter und Väter eine ziemlich lebhafte Zeit - da sollen nicht auch noch Sorgen um den Arbeitsplatz hinzukommen, bestimmte der Gesetzgeber. Eltern haben nach der Elternzeit grundsätzlich den Anspruch auf Rückkehr in die vorige Tätigkeit. Gewisse zumutbare Veränderungen kann der Arbeitgeber zwar bestimmen - aber keinen Radikalschnitt und auch keine Gehaltskürzung: https://www.dbv-gewerkschaft.de/nach-elternzeit-habe-ich-anspruch-auf-denselben-arbeitsplatz-wie-zuvor/

Bei der Bestimmung der Arbeitszeiten von Eltern muss dann auf Kinderbetreuungs-Möglichkeiten Rücksicht genommen werden. Aber: Ein Wunschkonzert ist dies nicht - Mutter und Vater müssen nach dem beruflichen Wiedereinstieg auch die Interessen des Betriebes einpreisen: https://www.dbv-gewerkschaft.de/kein-anspruch-auf-guenstige-arbeitszeiten-wegen-kinderbetreuung/

Selbst in Deutschland steigt die Nutzung digitaler Zahlungswege deutlich. Doch bleibt Bargeld besonders im Vergleich mit anderen Ländern Europas eine oft gewählte Zahlungsvariante: https://www.dbv-gewerkschaft.de/deutsche-sind-beim-digitalen-bezahlen-zurueckhaltend/

In unserem Vorteilsportal haben wir wieder neue, attraktive Angebote für DBV-Mitglieder zusammengestellt - schauen Sie gern herein: https://dbv.mitgliedervorteile.com/
Wer sich hier noch nicht registriert hat - hier entlang: https://www.dbv-gewerkschaft.info/wp-content/uploads/Zugangsweg_DBV-Vorteilsportal_2020.pdf

Ihr Oliver Popp

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