Unsere Themen heute:

  • UBS: Viele Job-Angebote könnten de facto Änderungskündigungen sein
  • Keine nette E-Mail: Wenn IT-Kriminelle Firmen angreifen, sind Mitarbeitende in Deutschland zwar selten schadensersatzpflichtig - aber sie sollten schon wachsam sein und eigene Zweifel ausräumen
  • Feindbild Home-Office
  • Fachkräftemangel: Die Arbeit bleibt liegen, und wir finden auch niemanden, der sie erledigen könnte
  • WhatsApp ist kein rechtsfreier Raum
  • Frühe Klarheit beim Gehalt
  • Mitglieder-Vorteile
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die Rettungsaktion der UBS und des Schweizer Staates für die taumelnde Credit Suisse war im März 2023 ein schnell und mit viel Kraft geschmiedetes Werkstück. Die CS-Angestellten in der helvetischen Republik und global dürfen auch nicht mit kunstvollem Feinschliff rechnen bei den Stellenkürzungen, eher mit Hammer und Amboss. Nach letzten Verlautbarungen könnten weltweit bis zu 35.000 Beschäftigte des zwangsfusionierten Bankenriesen binnen Kurzem ihren Arbeitsplatz verlieren. Nicht wenige der "Angebote" für neue Stellen sind Pressestimmen zu Folge niedriger bezahlt und zudem analog einer deutschen Änderungskündigung gestaltet. Das heißt, das betreffende Wechsler aus der CS nur die Wahl haben, die vorgesetzte Stelle anzunehmen, oder die UBS verlassen zu müssen. Die Bank sagt indes, dass sie "individuelle Lösungen" mit den Betroffenen suchen werde: https://www.dbv-gewerkschaft.de/die-ubs-kann-cs-angestellte-entlassen-wenn-diese-einen-anderen-angebotenen-job-ablehnen/

Alle unsere aktuellen Nachrichten lesen Sie wie immer hier kompakt: https://www.dbv-gewerkschaft.de/themen/aktuelles/

"Schon wieder 'ne IT-Unterweisung? Das mit den fiesen E-Mails weiß ich doch längst. Und um die Computer-Sicherheit soll sich doch gefälligst mein Arbeitgeber kümmern!" Deutsche Arbeitnehmende sind zwar meist (aber nicht immer) aus der Haftung ausgenommen, wenn sie aus Versehen einen Schadcode im normalen Arbeitsprozess aktivieren, und dann zum Beispiel wichtige Serverdaten des Unternehmens von Hackern verschlüsselt sind und nur gegen Lösegeld freigegeben werden. Doch so leicht sollten es sich Beschäftigte nicht machen. Insbesondere sollten sie private und dienstliche Nutzung von Geräten mit dem Arbeitgeber abklären - und auch nachfragen, wenn ihnen IT-Regelungen unklar sind: https://www.dbv-gewerkschaft.de/hafte-ich-wenn-ich-als-mitarbeiter-im-job-auf-einen-phishing-ling-klicke/

Wer nicht fünf Tage pro Woche im Büro arbeitet, der muss mit Gehaltskürzungen rechnen. Dies ist zugegeben der Extremfall in einer US-Investmentbank. Doch zeigt der Druck der Arbeitgeber in Übersee: Die Zeit des Laissez-faire in Sachen Daheim- oder Mobil-Arbeiten ist dort vorbei - in vielen Betrieben wollen Management und Vorgesetzte offenbar wieder die örtlich eng gefasste Führung von vor Corona zurückhaben. Der DBV wirkt zusammen mit Betriebs- und Personalräten darauf hin, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hierzulande weiterhin und auch verstärkt dort arbeiten dürfen, wo sie es aus eigener Sicht am produktivsten können. New York ist nur manchmal ein Vorbild: https://www.dbv-gewerkschaft.de/goldman-sachs-uns-andere-us-grossbanken-gehen-hart-gegen-im-home-office-verbliebene-beschaeftigte-vor/

Viele deutsche Firmen haben zu wenige qualifizierte Beschäftigte. Das ist nicht mehr bloß eine statistische Aussage - sondern inzwischen können auch wichtige Aufträge ganz real nicht mehr oder nur noch mit Verzögerung ausgeführt werden. Und dann erst beginnen manche Unternehmen spontan und vergeblich nach einzelnen Lückenfüllerinnen und Lückenfüllern am Arbeitsmarkt zu suchen. 90 % der Unternehmen sagen laut einer Studie, große Schwierigkeiten zu haben, bestimmte Vakanzen zu besetzen: https://www.dbv-gewerkschaft.de/fachkraefte-mangel-90-der-unternehmen-finden-keine-geeigneten-bewerber/

Einige gefrustete Kollegen sind wohl der Meinung, in kleinen "privaten" Gruppen sozialer Medien wie WhatsApp mal richtig über Chef und / oder Kollegen "abledern" zu können - wir haben ja "Vertrauen" untereinander und tauschen uns in einem geschützten Bereich aus. Doch das Bundesarbeitsgericht hat nun entschieden, dass eine außerordentliche Kündigung eines Arbeitgebers durchaus wirksam sein kann, der von starken Beleidigungen in WhatsApp erfährt und die übel Schreibenden dann entlassen will: https://www.dbv-gewerkschaft.de/arbeitsrecht-bei-beleidigung-von-chefs-oder-kollegen-droht-jobverlust/

Noch immer wollen viele Arbeitgeber aus dem individuellen Gehalt ein Tabu machen - und Angestellte machen es ihnen nach. Bloß kein Neid bitte! Dabei könnte eine allgemeine, faire, transparente Leistungseinwertung und -bezahlung diesem Spuk ein Ende bereiten. Insbesondere neue Bewerberinnen und Bewerber wollen frühzeitig erfahren, wie viel sie nun in der ausgeschriebenen Tätigkeit verdienen können. Floskeln ("Wir bieten ein attraktives Gehalt") werden Unternehmen bald nicht mehr durchhalten können: https://www.dbv-gewerkschaft.de/mehrheit-der-job-bewerber-will-frueh-klarheit-beim-gehalt/

Auch Ende August haben wir für DBV-Mitglieder wieder frische, spätsommerliche Angebote in unserem Vorteilsportal zusammengestellt - hier entlang: https://dbv.mitgliedervorteile.com/
Falls Sie hier noch nicht registriert sind - so können Sie das tun: https://www.dbv-gewerkschaft.info/wp-content/uploads/Zugangsweg_DBV-Vorteilsportal_2020.pdf

Ihr Oliver Popp

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