Sehr geehrte Newsletter-Leserinnen und -Leser,

wenn Sie Volljuristin oder Volljurist (m/w/d) sind, und auch schon zwei bis drei Jahre Erfahrung im Beruf gesammelt haben – dann sind Sie bei uns richtig! Wir, der Deutsche Bankangestellten-Verband (DBV), freut sich, Sie bei uns in Vollzeit als neue(n) Mitwirkende(n) begrüßen zu dürfen.
Bei uns, in der Fachgewerkschaft für Beschäftigte in der Finanzwirtschaft, beraten Sie unsere Mitglieder in Fragen des Arbeits- und Sozialrechts per Telefon oder E-Mail. Und, falls erforderlich, vertreten Sie unsere Kolleginnen und Kollegen auch vor Gericht anwaltlich oder vor Behörden juristisch. Neben dieser individualrechtlichen Unterstützung geben Sie auch Betriebs- und Personalräten Rat, wie sie zu kollektivrechtlich praxistauglichen Lösungen gelangen können – bis hin zu für die Beschäftigten passenden Betriebs- und Dienstvereinbarungen. Nicht zuletzt arbeiten Sie mit den Verhandlungsspitzen unserer Tarifkommissionen zusammen, um unsere Tarifabschlüsse juristisch überzeugend zu gestalten.
Ihr Arbeitsfeld ist vielgestaltig und in weiten Teilen selbst organisiert – diese Freiheiten, Pragmatismus und menschliche Nähe sind Wesenskern des DBV. Sie finden bei uns ein kompetentes, kollegiales Arbeitsumfeld. Auch hybrides Arbeiten ist bei uns machbar, also zum Teil im Büro unserer Düsseldorfer Hauptgeschäftsstelle und zum Teil mobil / im Homeoffice. Ihre Vergütung wird bestimmt von der Qualifikation, die Sie mitbringen. Eine Nebentätigkeit als Anwalt / Anwältin ist im Rahmen des Üblichen ebenso möglich.
Bei Interesse melden Sie sich gern entweder per Post:
DBV – Gewerkschaft der Finanzdienstleister e.V.
– z. Hd. Stephan Szukalski –
Kreuzstraße 20
40210 Düsseldorf
Oder per E-Mail:
stephan.szukalski@dbv-gewerkschaft.de

Der Commerzbank gelang es, den vormaligen Bundesbank-Chef Jens Weidmann als neuen Aufsichtsratsvorsitzenden zu gewinnen. Der Ex-Kanzlerin-Berater ist zudem bestens politisch vernetzt, was der Bank auch mehr Gehör in Berlin und Brüssel bringen könnte. Erfahrungen in einer Geschäftsbank muss Weidmann indes erst sammeln. Das private Institut setzt nun darauf, dass der renommierte neue oberste Kontrolleur die richtigen Hebel betätigt, damit sich die überraschend positiven Ergebnisse nach der Zinswende verstetigen: https://www.dbv-gewerkschaft.de/ein-coup-fuer-die-commerzbank-jens-weidmann-wird-aufsichtsrats-vorsitzender/

Alle unsere Nachrichten finden Sie wie immer gesammelt in unserem „Aktuell“ hier: https://www.dbv-gewerkschaft.de/themen/aktuelles/

„Splendid Isolation“: Lange waren viele Briten und auch manche von Londons Banker darauf aus, möglichst weit weg vom Einfluss der EU zu kommen – der Brexit hatte 2016 die Weichen gestellt. Doch nun setzt sich die Sicht stärker durch, dass Übereinkünfte auch mit Brüssel und Berlin wieder vermehrt nötig sind. Auch in finanzpolitischer Weise: Britische Bankerinnen und Banker kommen mit ausgestreckter Hand in die deutsche Hauptstadt und auch nach Frankfurt, um noch bestehende Brücken zu verstärken und neue zu bauen. UK ist zu groß und zu verflochten, um ein weniger reguliertes „Offshore-Finanzparadies“ werden zu können. Stattdessen ist auch auf der Insel eher wieder Stabilität gefragt: https://www.dbv-gewerkschaft.de/naach-brexit-querelen-britische-banker-reisen-zur-vertrauensbildung-nach-berlin-und-frankfurt/

Ihre Daten sind bei uns in guten Händen! Wenn es denn immer so wäre. Vielmehr gibt es Unternehmen auch in der Finanzbranche oder in der Videokommunikation, die vertrauliche Daten ihrer Kundschaft an Firmen und Dienste in Übersee weitergeben, die mit dem Geschäftszweck gar nichts zu tun haben – und die diesen Übergriff weder transparent machen noch beenden. Für sie gibt es die eher bitteren „Big Brother Awards“: https://www.dbv-gewerkschaft.de/big-brother-awards-2023-das-sind-die-schlimmsten-datenkraken/

Wer die Firma einmal verlassen hat – der wird doch nicht wieder zurückkehren! Doch diese pauschale Sicht ist passé, gerade weil Unternehmen jede Fachkraft (wieder) unter Vertrag nehmen, die sie bekommen können. Und auch für die einst ausgeschiedenen Beschäftigten kann die Rückkehr zum ursprünglichen Arbeitgeber mehr sein als Wiederaufnahme des alten Trotts, wegen dem ja der Entschluss zum Gehen kam. Folglich: Wenn sich beide Seiten zu einem echten Neuanfang entschließen, kann daraus ein Mehrwert für Wiedereinsteigende und Firma werden: https://www.dbv-gewerkschaft.de/manchmal-koennen-zurueckkehrende-mitarbeiter-ein-gewinn-fuer-beide-seiten-sein/

Auch zu Beginn des Juni haben wir wieder gute und günstige Angebote für unsere DBV-Mitglieder gesammelt – in unserem Vorteilsportal hier: https://dbv.mitgliedervorteile.com/
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Ihr Oliver Popp
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