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Unsere Themen heute:
  • Tariftreuegesetz: Ist es ein guter Kompromiss, wenn beide Seite unzufrieden sind?
  • Sorgearbeit: Die Bremse im Erwerbsleben von Frauen
  • Minijob in der Elternzeit - was ist zu beachten?
  • Neun Stunden Schlafen? Nicht bei uns!
Liebe Newsletter-Leserinnen und -Leser,
der Bundestag beschloss - mal wieder keinen großen Wurf. So kommentieren die meisten Betroffenen das neue Tariftreue-Gesetz. Der Ansatz ist hehr: Nur diejenigen Unternehmen sollen künftig Aufträge aus öffentlicher Hand erhalten, die sich für ihre Beschäftigte an die Tarifverträge ihrer Branche halten. Doch Arbeitnehmervertreter und Gewerkschaften bemängeln, dass die Bindung an faire Gehälter erst ab einem Auftragsvolumen von 50.000 Euro gilt, zudem gelten für bestimmte Branchen Ausnahmen. Wirtschaftsverbände wiederum befürchten stark wuchernde Bürokratie und sprunghaft steigende Kosten. So bleibt wie so oft: Hoffen auf sinnvolle Auslegungen in der Praxis - oder auf Nachbesserungen: https://www.dbv-gewerkschaft.de/staatsauftraege-nur-bei-guten-loehnen-tariftreuegesetz-beschlossen/
Der Rückstand der Gehälter von Frauen gegenüber Männern sinkt zwar zum Glück langsam - daran erinnert der heutige "Equal Pay Day" (27. Februar). Doch die strukturelle Bremse bleibt angezogen: das deutliche Mehr an unbezahlter Sorgearbeit für Kinder, zu Pflegende Ältere und Haushalt, das Frauen noch immer leisten. Wenn Politik und Arbeitgeber hier etwas tun, ist das zwar zu begrüßen - aber nicht ausreichend: https://www.dbv-gewerkschaft.de/gleichstellungsreport-sorgearbeit-bleibt-fuer-frauen-die-bremse-im-erwerbsleben/

Alle unsere Nachrichten
finden Sie wie immer hier gesammelt unter "Aktuell": https://www.dbv-gewerkschaft.de/themen/aktuelles/
Nicht wenige Eltern wollen oder müssen auch während der Elternzeit etwas hinzuverdienen. Hier bieten sich niedrigschwellige Minijobs an. Doch was ist zu beachten, damit der Kraftakt neben dem Baby-Großziehen sich optimal lohnt?: https://www.dbv-gewerkschaft.de/minijob-in-der-elternzeit-verdienstgrenze-kurzfristige-beschaeftigung-elterngeld/
InvestmentbankerInnen leben in mancherlei Hinsicht auf einem anderen Stern. Gehälter sind gerade in New York exorbitant - indes auch die Arbeitslast. Als eine junge Einsteigerin im "Haifischbecken" etwas mehr Schlaf für sich einforderte, kündigte ihr die Firma. Nun muss ein Gericht entscheiden: https://www.dbv-gewerkschaft.de/investmentbankerin-will-9-stunden-schlafen-und-wird-gekuendigt/

Oliver Popp

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