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- Tariftreuegesetz: Ist es ein guter Kompromiss, wenn beide Seite unzufrieden sind?
- Sorgearbeit: Die Bremse im Erwerbsleben von Frauen
- Minijob in der Elternzeit - was ist zu beachten?
- Neun Stunden Schlafen? Nicht bei uns!
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Liebe Newsletter-Leserinnen und -Leser,
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der Bundestag beschloss - mal wieder keinen großen Wurf. So kommentieren die meisten Betroffenen das neue Tariftreue-Gesetz. Der Ansatz ist hehr: Nur diejenigen Unternehmen sollen künftig Aufträge aus öffentlicher Hand erhalten, die sich für ihre Beschäftigte an die Tarifverträge ihrer Branche halten. Doch Arbeitnehmervertreter und Gewerkschaften bemängeln, dass die Bindung an faire Gehälter erst ab einem Auftragsvolumen von 50.000 Euro gilt, zudem gelten für bestimmte Branchen Ausnahmen. Wirtschaftsverbände wiederum befürchten stark wuchernde Bürokratie und sprunghaft steigende Kosten. So bleibt wie so oft: Hoffen auf sinnvolle Auslegungen in der Praxis - oder auf Nachbesserungen: https://www.dbv-gewerkschaft.de/staatsauftraege-nur-bei-guten-loehnen-tariftreuegesetz-beschlossen/
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Oliver Popp DBV-Newsletter
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Wir freuen uns auf ihre Nachricht bzw. Reaktion - bitte allerdings nicht als Antwort (Reply) an diese Newsletter-Mailadresse, sondern gern an newsletter@dbv-gewerkschaft.de
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Freundliche Grüße - Ihr DBV
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Der obligatorische Austragen-Link funktioniert leider nicht.
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