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Unsere Themen heute:
  • Risiko Hochqualifizierung
  • Targobank: Extra-Geld für mehr Nachhaltigkeit
  • Welche Änderungen gelten bei der Steuererklärung für 2025?
  • Pauschale Freistellung nach Kündigung oft unwirksam
Liebe Newsletter-Leserinnen und -Leser,
"wir suchen doch schon lange eine gute Fachkraft für den Job!" - "Aber: Hier bewirbt sich schon wieder eine, die da viel zu viel in der Vita drinstehen hat. Boah, was für Abschlüsse! Da können wir ihr doch nichts das Passendes bieten, die ist doch gleich wieder weg. So wie der Neue Letztens." Solche Gespräche werden immer öfter in deutschen Personalabteilungen geführt. Und trotz des Mangels an guten Bewerbern werden solche "Miss-Matches" immer noch häufig beiseitegelegt. Dabei ist es nur ein kurzatmiges Gefühl und zeugt davon, dass das Unternehmen oft nicht zu Veränderung (durch die Neuen) bereit ist: https://www.dbv-gewerkschaft.de/risiko-zu-hochqualifiziert/
Bisher blieb der Einsatz für gute soziale oder ökologische Standards auch in der Finanzbranche oft abstrakt und Wortgeklingel. Die Targobank hat nun - immerhin - einen Bonus von bis zu 400 Euro für alle rund 7700 Beschäftigte in Deutschland ausgelobt, wenn in diesem Jahr unternehmensweit eine bestimmte Zahl von Frauen in Führung überschritten wird, wenn Kohlendioxid-Emissionen gesenkt und ESG-Trainings absolviert werden. Falls es messbar und langfristig wirkt, bleibt zu wünschen, dass auch andere Institute in diesen Wettbewerb einsteigen - und dass nachhaltige ESG-Leistungen im Team oder persönlich ebenfalls besonders honoriert werden: https://www.dbv-gewerkschaft.de/targobank-will-mitarbeitende-fuer-nachhaltiges-handeln-extra-belohnen/

Alle unsere Nachrichten
finden Sie wie immer hier gesammelt unter "Aktuell": https://www.dbv-gewerkschaft.de/themen/aktuelles/
Das deutsche Steuerrecht ist selbst für viele Interessierte kaum zu überblicken: Was gilt denn nun, und was eventuell nicht mehr? Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH), Kooperationspartnerin des DBV, erklärt folgend, was für die Steuererklärung für das vorige Jahr zu beachten ist. So hat sich etwa bei der Absetzbarkeit von Unterhalt für Kinder, bei Kapitalerträgen oder bei Pflegekosten einiges geändert: https://www.dbv-gewerkschaft.de/dbv-partnerin-vlh-erlaeutert-aenderungen-in-steuererklaerung-fuer-2025/
Wenn Arbeitgeber Beschäftigte kündigen, stellen sie diese häufig "ab sofort" von der Arbeitsleistung frei und zahlen ihnen dennoch das Gehalt weiter während der Kündigungsfrist. Doch die Firma muss im Zweifel begründen können, warum sie Weiterbeschäftigung abweist. Denn es kann valide Interessen der Arbeitnehmer geben, dass sie eben nicht sang- und klanglos vor die Tür gesetzt werden, entschied ein Gericht: https://www.dbv-gewerkschaft.de/arbeitsrecht-pauschale-freistellung-nach-kuendigung-kann-unwirksam-sein/

Oliver Popp

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