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- Bundestagswahl 2024: Was bieten die Parteien im Arbeitsrecht an?
- Große Lücke führt zu später Wertschätzung
- Unsere tollen Trainings - an der Zielgruppe vorbei
- EuGH: Datenschutz ohne Spielraum für den Betrieb
- Willkommen: Stammtisch in Frankfurt am 25. Februar
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Liebe Newsletter-Leserinnen und -Leser,
zur Bundestagswahl 2025 dürfen wir am 23. Februar unsere Stimme abgeben. Doch was bieten die Parteien überhaupt an? Im Arbeitsrecht lassen sich zentrale Aussagen in den Programmen finden - oder auch: sie fehlen. Eine Tendenz lässt sich jedenfalls herauslesen - was bei der Entscheidung helfen kann. (Sinnvoll bleibt freilich zu verfolgen, welche der Versprechen dann auch tatsächlich eingelöst werden, und wie das Ganze finanziert wird): https://www.dbv-gewerkschaft.de/bundestagswahl-2025-was-die-parteien-im-arbeitsrecht-planen/
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Selbst die um Abhilfe ringenden HR-Abteilungen rechnen damit, dass unbesetzte Stellen bald zur Normalität gehören - und zwar noch viel mehr als heutzutage. Bis zu 20 % aller Stellen könnten bald schon längerfristig vakant bleiben. Dies, weil Ausbildungswege nicht mehr in die Zeit passen, und weil sich Einstellungsprozesse viel zu lange hinziehen. Nur ein Vorteil ist erkennbar: Endlich werden die Fachkräfte, die schon an Bord sind, viel mehr wahrgenommen als noch vor wenigen Jahren: https://www.dbv-gewerkschaft.de/studie-knappes-personal-gilt-nicht-mehr-als-kosten-sondern-als-erfolgsfaktor/
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Weiterbildung ist doch das Allerwichtigste - angesichts arg schnell verfallenden Kompetenzen in Zeiten von KI und Co! Oder? Die Personalabteilungen meinen jedenfalls meist, ein gutes Trainingsprogramm für ihre Beschäftigten bereitzustellen. Die Zielgruppe jedoch bewertet das oft ganz anders - und nutzt die Angebote zum Wissenstanken mangels Relevanz und Zeit zu wenig, zeigt eine neue Studie. Da müssen die Arbeitgeber noch deutlich nachlegen: https://www.dbv-gewerkschaft.de/unsere-tollen-trainings-an-der-zielgruppe-vorbei/
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Im Betrieb wissen wir doch, wie das am besten läuft! Tatsächlich funktioniert das Verhandeln zwischen so manchem Betriebs- oder Personalrat und Arbeitgeber recht gut - und dann "können wir den Datenschutz in der nächsten Vereinbarung doch lebensnah mitregeln", meinen die Betriebsparteien dann. Doch auch wenn es bewährt und gut gemeint ist: Der Europäische Gerichtshof hat nun geurteilt, dass der Datenschutz nach der DSGVO streng einzuhalten und nicht vom Betrieb bestimmbar ist. Damit verschwindet ein erheblicher Interpretationsraum: https://www.dbv-gewerkschaft.de/eugh-betriebsparteien-haben-keinen-spielraum-bei-datenschutz-in-vereinbarungen/
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Lust auf Kennenlernen, Wiedersehen, Austausch und Diskussion über Finanzwelt und Arbeitsrecht? Wir laden Interessierte, Mitglieder und Aktive wiederholt ein zu regionalen Stammtischen. Demnächst treffen wir uns am 25. Februar 2025 (Dienstag) ab 17 Uhr im Lokal "My Frankfurt", Liebfrauenberg 37 in 60313 Frankfurt am Main (zwischen Hauptwache und Römer). Wer kommen will (und gern noch Kolleg/innen mitbringt), möge sich bitte zwecks Planung kurz per E-Mail anmelden an popp@dbv-gewerkschaft.de Zur Vorinfo: Auch in Berlin werden wir in lockerer Runde tagen - am 5. Mai 2025 (Montag) ebenfalls ab 17 Uhr. Ort und Details geben wir noch rechtzeitig vorab bekannt. Und wer für einen anderen Ort Interesse an einem Stammtisch hat - melde sich gern ebenfalls an diese Mailadresse popp@dbv-gewerkschaft.de
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Oliver Popp DBV-Newsletter
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DBV, Kreuzstraße 20, 40210 Düsseldorf, www.dbv-gewerkschaft.de
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