|
|
|
|
- Aufs falsche Pferd gesetzt
- Frischer Wind mit Ü50
- Gehaltsunterschiede für gleiche Tätigkeit können vereinzelt gerechtfertigt sein
- Nicht der große Urlaub bringt die Erholung - sondern viele kleine Pausen
|
|
|
|
|
|
Liebe Newsletter-Leserinnen und -Leser,
|
|
|
|
|
Abi und Studium - nur dann wirste was! Dieses Credo pflanzen viele Eltern ihren Sprösslingen ein - und sehr viele Heranwachsende folgen diesem vermeintlichen Ideal. Bis eine Schieflage erreicht ist wie in unserer Zeit: Mittlere Reife und grundsolide Ausbildungen in Handwerksberufen sind vielen Jugendlichen nicht mehr geheuer oder nicht gut genug - obwohl sie, in großer Fachkräfte-Knappheit, abwechslungsreiche und gut bezahlte Jobchancen eröffnen. Dagegen gibt es in vielen Tätigkeitsfeldern bereits zu viele AkademikerInnen. Den Preis zahlt das Land noch für viele Jahre: https://www.dbv-gewerkschaft.de/standpunkt-mit-dem-abi-und-studien-boom-hat-deutschland-ein-riesiges-problem/
|
|
|
|
|
|
|
Feste Quoten können nie auf das Hin und Her des Lebens reagieren. Ein großes Frankfurter Institut verzichtet deshalb mit einigem Grund auf Vorgaben beim Arbeitsort. Doch mehr als das: Das Unternehmen will auch über 50-jährige Spezialisten verstärkt anwerben - warum auch nicht, schließlich stehen sie, oft sehr erfahren und eigenverantwortlich, oft noch 15 Jahren im Schaffensprozess und können ein großer Gewinn sein: https://www.dbv-gewerkschaft.de/dz-bank-verzichtet-weiter-auf-buero-quote-und-wirbt-um-ue50-fachkraefte/
|
|
|
|
|
|
|
Im Allgemeinen muss gelten: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit! Doch bei näherem Hinsehen ist die Arbeit bzw. das Ergebnis daraus und die Voraussetzungen dafür dann doch nicht immer so gleich. Und dann beurteilen Arbeitsgerichte Gehalts-Unterschiede als durchaus (objektiv) begründet selbst in ähnlich scheinenden Arbeitsverhältnissen. Diese Erfahrung mussten unter anderem zwei Arbeitnehmende machen, die keinen Erfolg bei ihrer Klage auf Angleichung an das höhere Gehalt der Nachbarn hatten: https://www.dbv-gewerkschaft.de/objektiv-valide-gehaltsunterschiede-sind-nicht-diskriminierend/
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Wir freuen uns auf ihre Nachricht bzw. Reaktion - bitte allerdings nicht als Antwort (Reply) an diese Newsletter-Mailadresse, sondern gern an newsletter@dbv-gewerkschaft.de
|
Freundliche Grüße - Ihr DBV
|
Der obligatorische Austragen-Link funktioniert leider nicht.
|
|
|
|
|
|