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- Commerzbank: Stellenabbau geht einvernehmlich voran
- Teilzeit-Führung geht nicht? Von wegen: Sie kann sogar besser sein!
- Einfrierender Arbeitsmarkt
- Urteil: Rückzahlung von Ausbildungskosten nicht immer wirksam
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Liebe Newsletter-Leserinnen und -Leser,
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die Commerzbank verteidigt sich seit mehr als einem Jahr gegen den Übernahme-Kurs der UniCredit. Eine der Abwehrmöglichkeiten ist, die Coba-Anteile für die Italiener zu teuer zu machen. Und ein effizientes, spricht auch in den Personalkosten reduziertes Institut gilt für viele Aktionäre und Investoren als börsenwert-steigernd. Also einigten sich Geschäftsführung und Betriebsrat recht schnell auf einen Abbau von rund 3300 Vollzeit-Arbeitsplätzen im Inland. Und dies schreitet nun offenbar gut voran: In der ersten Welle von Altersteilzeit-Angeboten sagten fast die Hälfte der Angeschriebenen zu. Die Konditionen scheinen attraktiv und treffen auf Nachfrage - sodass die Sozialpartner in der Bank hoffen, mit Altersteilzeit und Vorruhestand den Abbau weitestgehend bewältigen zu können: https://www.dbv-gewerkschaft.de/betriebsrat-sieht-commerzbank-bei-stellenabbau-gut-vorankommen/
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Wir brauchen Sie nach wie vor - neue Fachkräfte in beinahe jeder Firma. Doch mit den Einstellungen halten sich Unternehmen immer mehr zurück - weil zu viele meist externe Faktoren ins Negative gedreht sind oder Unsicherheit verheißen. Nur noch knapp mehr als 1 Million Stellen haben deutsche Unternehmen aktuell zur Neubesetzung ausgeschrieben - vor drei Jahren im Nach-Corona-Aufholen waren es doppelt so viele. Dabei verpassen die zögerndern Arbeitgeber womöglich zugleich den Aufbau der Zukunft: https://www.dbv-gewerkschaft.de/einfrierender-arbeitsmarkt-unternehmen-bremsen-bei-einstellungen/
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Du willst diese aufwändige Fortbildung? Oder - wir brauchen den Lehrgaang für dich, um Anforderung X zu erfüllen? Dann stimmen Arbeitgebende häufig zu - aber mit der Vereinbarung, dass die betreffenden Beschäftigten die oft hohen Bildungskosten zurückzahlen müssen, falls sie binnen eines gewissen Zeitraums danach (zum Beispiel 3 Jahre) aus dem Unternehmen etwa zu einem Wettbewerber ausscheiden. Doch nun hat ein Arbeitsgericht entschieden: Wenn solche Verträge die Angestellten unangemessen benachteiligen, sind sie manchmal unwirksam: https://www.dbv-gewerkschaft.de/arbeitsrecht-rueckzahlungsklausel-in-fortbildungsvertrag-haeufig-unwirksam/
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Oliver Popp DBV-Newsletter
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Wir freuen uns auf ihre Nachricht bzw. Reaktion - bitte allerdings nicht als Antwort (Reply) an diese Newsletter-Mailadresse, sondern gern an newsletter@dbv-gewerkschaft.de
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Freundliche Grüße - Ihr DBV
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