Sehr geehrte Newsletter-Leserinnen und -Leser,

Premiere in der Finanzwirtschaft: Wir konnten für die Beschäftigten der privaten Versicherungen einen Anspruch auf die Rückkehr aus Teilzeitarbeit in Vollzeitbeschäftigung vereinbaren. Dies schließt eine erhebliche Lücke in den bestehenden Tarifrechten und schafft größere Gerechtigkeit bei Einkommens- und Arbeitszeitgestaltung: https://www.dbv-gewerkschaft.de/wp-content/uploads/Tarifinfo-Versicherungen_Rueckkehrrecht_06-24.pdf

Euer Oliver Popp
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